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Schulinterne Lehrerfortbildung zu „Neueren Entwicklungen im Zahlungsverkehr“

Ab dem 31. Oktober und dem 1. November gilt europaweit ein einheitlicher Rechtsrahmen (Zahlungsdiensterichtlinie) fĂŒr weite Teile des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Deutlich wurde dies durch die Änderungen der Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen der Banken, die vielen Bankkunden im vergangenen Jahr per Post ins Haus gesendet wurden.

Aus diesem Grund veranstaltete das Hubertus-Schwartz-Berufskolleg gemeinsam mit der Volksbank Hellweg eG am 23. Juni 2010 eine Fortbildung, die u. a. dieses zum Thema hatte. Herr JĂ€ger von der Volksbank erlĂ€uterte ausfĂŒhrlich, wie sich die Zahlungsdiensterichtlinie sowohl auf die deutsche Gesetzgebung (BGB) als auch auf die Bankpraxis ausgewirkt hat und weiterhin auswirkt.

 

 

Dabei ging der Referent auch auf die neuen, europaweit einheitlichen Zahlungsverkehrsinstrumente „SEPA-Überweisung, SEPA-Kartenzahlung und SEPA-Lastschrift“ ein und bemerkte, dass diese allerdings in der Bankpraxis „noch nicht angekommen“ seien. Im zweiten Teil der Veranstaltung ging Herr Greune, ebenfalls von der Volksbank Hellweg, auf das Thema Zahlungen im Internet ein. Zahlungsformen wie PayPal, Giropay, click&buy wurden dabei in einen Zusammenhang gebracht und kritisch erlĂ€utert.


MF